Gemeindewechsel

Sie sind Mitglied der evangelischen Kirche und fühlen sich stärker mit der Kirchengemeinde Nierenhof verbunden als mit derjenigen an Ihrem Wohnort? Kein Problem! Sie haben die Möglichkeit, die Gemeinde zu wechseln. Nach evangelischem Kirchenrecht ist jedes Kirchenmitglied grundsätzlich der örtlichen Kirchengemeinde zugeordnet, in der es mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Das bedeutet, dass Sie als evangelisches Kirchenmitglied automatisch der Kirchengemeinde angehören, in der Ihr Wohnsitz liegt.

Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde bestimmt unter anderem, in welcher Gemeinde ein Kirchenmitglied Mitbestimmungsrechte hat, beispielsweise bei der Wahl des Presbyteriums. Das Presbyterium repräsentiert die Mitglieder einer Kirchengemeinde und entscheidet unter anderem über die Verwendung finanzieller Mittel. Jedes Kirchenmitglied leistet darüber hinaus durch die Kirchensteuer einen aktiven Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde, was wiederum die Gemeindearbeit, soziales Engagement sowie Angebote in den Bereichen Bildung, Seelsorge und Familienhilfe vor Ort unterstützt.

Durch eine Ummeldung der Kirchengemeinde bestimmen Sie als Mitglied, welche Gemeinde Sie finanziell unterstützen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kirchengemeinde Nierenhof in ihrer Arbeit und ihrem sozialen Engagement zu unterstützen, steht einer Ummeldung nichts im Wege. Das entsprechende Formular finden Sie unten.

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen: Gemeindewechsel: Beweggründe und Möglichkeiten (EKD)

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